Die Kaufmännische Berufsschule hat eine ähnliche Größe wie das Wirtschaftsgymnasium.
Sie begleitet im sogenannten dualen System die betriebliche Ausbildung in Teilzeitform und ist für die Vollzeitschulen oft Wegbereiterin, was neue Unterrichtsmethoden und die Umsetzung von Schlüsselqualifikationen betrifft. Ein besonderer Schwerpunkt ist die intensive Lernortkooperation, das heißt die enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ausbildungsbetrieben.
Die Kaufmännische Berufsschule an der Eduard-Spranger-Schule umfasst die Ausbildungsberufe Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann, Finanzassistentin bzw. Finanzassistent, Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement, Industriekauffrau bzw. Industriekaufmann, Kauffrau bzw. Kaufmann im Einzelhandel, Verkäuferin bzw. Verkäufer, Fachpraktikerin bzw. Fachpraktiker im Verkauf.
Durch Kurse im Ergänzungsbereich werden Zusatzqualifikationen vermittelt.
Ihr Ansprechpartner
Fachabteilungsleiter KBS
Herr Studiendirektor
Jochen Mareth
Tel. (07441) 920-2206
Übersicht
Bildungsziel und Aufgaben
Berufsschulpflicht und Ausbildungsdauer
Ausbildungsberufe
- Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann
- Finanzassistentin bzw. Finanzassistenz (Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform für Abiturientinnen/Abiturienten)
- Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement
- Industriekauffrau bzw. Industriekaufmann
- Kauffrau bzw. Kaufmann im Einzelhandel
- Verkäuferin bzw. Verkäufer
- Fachpraktikerin bzw. Fachpraktiker im Verkauf
Abschlussprüfung
Wahlpflichtprogramme und Weiterbildung
Lernortkooperation
Anmeldeformular
Bildungsziel und Aufgaben
Die Kaufmännische Berufsschule ist ein Teil des erfolgreichen dualen beruflichen Ausbildungssystems in Deutschland, bei dem die Ausbildung in Schule und Betrieb erfolgt. Das Schulgesetz weist der Berufsschule nicht nur einen Auftrag zur Ausbildung, sondern gleichwertig einen allgemeinen Bildungsauftrag zu. Als gleichberechtigter Partner arbeiten wir an der Eduard-Spranger-Schule sehr eng mit allen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Die veränderten Rahmenbedingungen der Wirtschaft im internationalen Wettbewerb erfordern vor allem von der Berufsschule die Vermittlung von beruflicher Handlungskompetenz. Neben dem wichtigen beruflichen Fachwissen sollen die Auszubildenden lernen, erfolgreich im Team zu arbeiten (Sozialkompetenz) und sich selbstständig neues Wissen anzueignen (Methodenkompetenz). Die enge und sehr fruchtbare Arbeit mit den Ausbildungsbetrieben im Rahmen der Lernortkooperation sichert diesen Anspruch an eine qualitativ hochwertige und zeitgemäße Ausbildung.
Berufsschulpflicht und Ausbildungsdauer
Die Berufsschule ist eine Pflichtschule. Alle Jugendlichen und Auszubildenden in kaufmännischen Berufen oder Verwaltungsberufen, die bei Abschluss des Ausbildungsvertrages das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind zum Besuch der Kaufmännischen Berufsschule verpflichtet. Auszubildende (mit Ausbildungsvertrag) sind bis zum Ende ihrer Ausbildungszeit berufsschulpflichtig. Die Pflicht zum Besuch der Kaufmännischen Berufsschule endet mit Ende des Schuljahres, in dem die Berufsschülerin bzw. der Berufsschüler das 18. Lebensjahr vollendet (Berufsschüler/-innen ohne Ausbildungsvertrag). Wer nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnis beginnt, kann die Berufsschule bis zum Abschluss mit den Rechten und Pflichten einer oder eines Berufsschulpflichtigen besuchen. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach der neunjährigen Vollzeitschulpflicht eine weitere Vollzeitschule besuchen, ruht die Berufsschulpflicht.
Die Dauer des Besuchs der Berufsschule richtet sich nach dem jeweiligen Ausbildungsvertrag bzw. dem Ausbildungsberuf, in der Regel sind es drei Jahre. Bei entsprechender Vorbildung kann die Ausbildungsdauer um sechs bis zwölf Monate verkürzt werden. Die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist bei guten Leistungen während der Ausbildungszeit auf Antrag möglich.
Ausbildungsberufe
Innerhalb des Berufsfeldes „Wirtschaft und Verwaltung“ führt die Kaufmännische Berufsschule an der Eduard-Spranger-Schule zurzeit 20 Fachklassen in folgenden Ausbildungsberufen:
- Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann
- Finanzassistentin bzw. Finanzassistent (Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform für Abiturientinnen bzw. Abiturienten)
- Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement
- Industriekauffrau bzw. Industriekaufmann
- Kauffrau bzw. Kaufmann im Einzelhandel
- Verkäuferin bzw. Verkäufer
- Fachpraktikerin bzw. Fachpraktiker im Verkauf
Die Stundentafeln beinhalten für alle Klassen im allgemeinen Bereich die Fächer Religionslehre, Deutsch und Gemeinschaftskunde.
Für Auszubildende mit der Zusatzqualifikation „Finanzassistentin“ bzw. „Finanzassistent“ entfallen die Fächer des allgemeinen Bereichs zugunsten der Fächer der Zusatzqualifikation.
Im fachlichen Bereich unterscheiden sich die Stundentafeln je nach Ausbildungsberuf. Der Unterricht wird in der Regel an einem Schultag ganztägig und an einem Vormittag in der Woche erteilt (13 Std./Woche).
Der Unterricht an der Kaufmännischen Berufsschule gliedert sich in drei Stufen:
- Grundstufe (1. Ausbildungsjahr): Vermittlung eines breiten kaufmännischen Grundwissens mit der Förderung der Projektkompetenz und der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen.
- Fachstufe I und II (2. und 3. Ausbildungsjahr): Vermittlung beruflicher Handlungskompetenz in speziellen Fachklassen mit homogener beruflicher Zusammensetzung in folgenden Ausbildungsberufen:
Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann
Bankkaufleute sind in allen Geschäftsbereichen der Kreditinstitute tätig. Sie beraten und betreuen Kunden und verkaufen Bankleistungen. Typische Arbeitsgebiete: Zahlungsverkehr, Geld- und Vermögensanlage und Kreditgeschäfte. Bankkaufleute müssen über fundierte Kenntnisse aller Aufgabenfelder verfügen sowie volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und erläutern können.
Abiturienten und Absolventen mit Fachhochschulreife können in nur zwei Jahren Ausbildungszeit (Regelausbildungszeit an der Eduard-Spranger-Schule: 2,5 Jahre) den Abschluss als „Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann“ mit der Zusatzqualifikation „Finanzassistent/Finanzassistent“ erwerben. Voraussetzungen hierfür sind:
- Ein Ausbildungsvertrag im Ausbildungsberuf Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann und die zusätzliche Vereinbarung über die Teilnahme am Dualen Berufskolleg in Teilzeit.
- Allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife und in Ausnahmefällen auch Fachhochschulreife.
Diese Ausbildung vermittelt neben den Inhalten des Ausbildungsberufs Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann eine Vertiefung des Bildungsangebots. Der Fokus liegt in der Beratung in den Bedarfsfeldern Versicherungen, Immobilien und private Vermögensplanung. In der Wirtschaftssprache Englisch wird zusätzlicher Unterricht erteilt. Die betriebliche Ausbildung ist entsprechend ausgeweitet.
Der Unterricht an der Berufsschule erfolgt in Teilzeitform, die Auszubildenden besuchen also an 1,5 Tagen die Berufsschule. Neben den Prüfungsfächern für den Ausbildungsberuf erfolgen schriftliche Prüfungen in den Bedarfsfeldern der Zusatzqualifikation. Als mündliche Zusatzprüfung ist ein Kolloquium „Kunden beraten“ vorgesehen.
Die Absolventinnen/Absolventen sollen für anspruchsvollere Tätigkeiten mit guten Aufstiegschancen eingesetzt werden können. Damit bieten sich für die Absolventinnen/Absolventen sehr gute Möglichkeiten als Alternative zum Hochschul- bzw. DH-Studium. Die Ausbildungsbetriebe im Bereich Banken und Sparkassen haben diese Ausbildungsmöglichkeit gemeinsam mit der Berufsschule am Standort Freudenstadt entwickelt. Bitte wenden Sie sich für eine genauere Information an die entsprechenden Ausbildungsbetriebe oder an die Kaufmännische Berufsschule.
Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement
Kaufleute für Büromanagement werden in Lernfeldern unterrichtet. Ziel der Ausbildung ist das Erlangen beruflicher Handlungskompetenz. Diese wird durch themenübergreifende und praxisnahe Aufgabenstellungen gefördert.
Die Auszubildenden in diesem Beruf sollen betriebliche Zusammenhänge erkennen, Arbeitsabläufe gestalten und organisatorische Aufgaben übernehmen können. Die Aufgaben fallen vor allem in den Arbeitsbereichen Personalverwaltung und Entgeltabrechnung, Buchführung, Auftrags- und Rechnungsbearbeitung und Lagerhaltung an. Bei den Ausbildungsbetrieben handelt es sich vor allem um kleinere und mittlere Betriebe aus der Automobilbranche oder den Bereichen Gesundheit und Versorgung.
Industriekauffrau bzw. Industriekaufmann
Der Ausbildungsberuf Industriekauffrau bzw. Industriekaufmann ist nach Lernfeldern gegliedert. Diese orientieren sich an konkreten beruflichen, individuellen und gesellschaftlichen Aufgabenstellungen und Handlungen. Die Logik der Einteilung in Fächern mit abgegrenzten Inhalten ist zu Gunsten einer themenübergreifenden Aufgabenstellung aufgegeben worden. Dies erfordert einen modernen, prozessorientierten Unterricht und eine enge Zusammenarbeit mit dem Lernort Betrieb.
Das Aufgabenfeld der Industriekaufleute umfasst die betrieblichen Prozesse von der Materialbeschaffung bis zum Verkauf der Produkte. Die Auftragsabwicklung mittels moderner integrierter Unternehmenssoftware erfordert das Denken in Zusammenhängen. Die Aufgaben liegen vor allem in den Bereichen Materialwirtschaft, Produktionswirtschaft, Absatzwirtschaft, Personalwesen, Rechnungswesen und Finanzwirtschaft. Industriekaufleute müssen in modernen Betrieben Projekte planen, durchführen und bewerten können. Deshalb der Schwerpunkt Projektkompetenz in der Stundentafel.
Kauffrau bzw. Kaufmann im Einzelhandel
Der Ausbildungsberuf Kauffrau bzw. Kaufmann im Einzelhandel ist auf die Anforderungen der beruflichen Handlungskompetenz ausgerichtet. Dabei verfolgt der Lehrplan das Ziel beider Lernorte, dass Jugendliche am Ende eines Ausbildungsabschnittes berufliche Handlungsabläufe verstehen und nachvollziehen können.
Eine qualifizierte Ausbildung im Einzelhandel ist stets eine Ausbildung für die Beratung der Kundinnen/Kunden und den sachgerechten Umgang mit den Waren des betrieblichen Sortiments. Bei der Vielzahl der Sortimente und der ständigen Änderung des Warenangebots verlagert sich der Schwerpunkt der schulischen Ausbildung von der reinen Warenkenntnis auf die Schulung im Umgang mit Kundinnen/Kunden. Eine enge Abstimmung mit dem Lernort Betrieb ist anzustreben. Gemeinsame Projekte ermöglichen exemplarisches Lernen in verkaufskundlichen Übungen.
Verkäuferin bzw. Verkäufer
Auszubildende mit dem Ausbildungsziel „Verkäuferin/Verkäufer“ haben einen Ausbildungsvertrag mit einer Dauer von zwei Jahren. Sie besuchen in dieser Zeit die Fachklassen für den Einzelhandel. Nach zwei Jahren erfolgt eine Abschlussprüfung in den allgemein bildenden Fächern Deutsch und Gemeinschaftskunde sowie im fachlichen Bereich in den Prüfungsbereichen
- Verkauf und Werbemaßnahmen,
- Warenwirtschaft und Kalkulation sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Auszubildende mit dem Abschluss „Verkäuferin“ bzw. „Verkäufer“ können danach bei entsprechender Vertragsgestaltung nach einem weiteren Ausbildungsjahr den Ausbildungsberuf „Kauffrau bzw. Kaufmann im Einzelhandel“ anstreben (Stufenausbildung).
Fachpraktikerin bzw. Fachpraktiker im Verkauf
Ziel der Ausbildung ist es, Jugendlichen mit Lernproblemen eine Ausbildung zur Mitarbeiterin bzw. zum Mitarbeiter im Verkauf anzubieten. Die Ausbildung erfolgt in enger Kooperation zwischen Berufsberatung, Berufsschule, dem Betrieb für die praktische Ausbildung und einem privaten Bildungsträger für zusätzliche ausbildungsbegleitende Dienste. Die theoretische und praktische Ausbildung müssen besonders aufeinander abgestimmt sein. Die Eduard-Spranger-Schule arbeitet bei dieser Ausbildung eng mit dem Oberlinhaus in Freudenstadt zusammen.
Abschlussprüfung
Die Kaufmännische Berufsschule schließt je nach Ausbildungsgang bzw. Ausbildungsvertrag nach zwei, zweieinhalb oder drei Jahren mit einer schriftlichen Abschlussprüfung ab. Die schriftliche Prüfung findet in der Berufsschule statt. Nach der Schulabschlussprüfung folgt die Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Kammer.
Mit dem Abschluss der Berufsschule kann auf Antrag ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand („Mittlere Reife“) zuerkannt werden. Bitte erfragen Sie die entsprechenden Voraussetzungen bei der Schulleitung.
Wahlpflichtprogramme und Weiterbildung
- Berufsbezogene Fremdsprachen
• Englisch in allen Klassen der Kaufmännischen Berufsschule
• Möglichkeit zum Ablegen einer KMK-Zusatzprüfung mit Zertifikat - Erweiterter Fachunterricht
• Außenhandel (Industriekaufmann/-frau)
Lernortkooperation (LOK)
Erfolgreiche berufliche Erstausbildung muss die Auszubildenden als künftige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in erfolgreichen Unternehmen in die Lage versetzen, den zukünftigen Anforderungen an ihre berufliche Handlungsfähigkeit gerecht zu werden. Es genügt nicht mehr, berufliches Wissen zu vermitteln. Die Auszubildenden müssen in ihrer Handlungskompetenz gestärkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Betriebe und die Schule als Partner in der Ausbildung ihre Inhalte verzahnen und die Methodik abstimmen. Das wichtigste Argument für eine intensive Lernortkooperation ist sicherlich, dass dadurch die Ausbildungsqualität steigt.
An der Eduard-Spranger-Schule ist die Lernortkooperation seit 1998 ein fester Bestandteil der Ausbildung im dualen System. Im Bereich „Banken“ besteht bereits seit vielen Jahren ein Gesprächskreis mit den Ausbildungsbetrieben. Für die Industriefachklassen besteht die LOK aus folgenden Modulen einer Gesamtkonzeption.
Gesamtkonzeption:
- Regelmäßige LOK-Treffen in wechselnden Ausbildungsbetrieben mit jeweils einem zentralen Thema
- Durchführung von Projekten nach dem Konzept „AlbA“ (Auszubildende lernen bei Auszubildenden)
- „Schule im Betrieb“
- Vorträge von Praxisvertreterinnen, -vertretern im Berufsschulunterricht
- Kurzfortbildung für Lehrerkräfte sowie Ausbilderinnen/Ausbilder in den Betrieben und in der Schule
- Erster Schultag gemeinsam gestaltet: „Zwei Lernorte – eine Ausbildung“
- Reflexionsgespräche
3. Lehrjahr/Fachstufe II | |
Vortrag von Praxisvertretern Lernfeld 5: Personalwirtschaft | Vortrag von Praxisvertretern Lernfeld 6: Finanzwirtschaft SSK: Jahresabschluss |
Lernfeld 5 | Lernfeld 6 |
2. Lehrjahr/Fachstufe I | |||
AlbA: Lernfeld 2 Leistungserstellung | AlbA: Projekte im Betrieb | AlbA: Lernfeld 3 Beschaffung | AlbA: Lernfeld 2/3 Kanban |
Lernfeld 2 | Projektkompetenz | Lernfeld 3 | Lernfeld 2/3 |
1. Lehrjahr/Grundstufe | ||
Gemeinsame Begrüßung am 1. Schultag Einführungstag | Veranstaltung: Schule im Betrieb | Reflexion 1. Schultag |
Lernfeld 1/2 |
LOK-Treffen + Wechselseitige Kurzfortbildungen
Anmeldeformular
Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung folgende Hinweise:
- Für die Anmeldung muss das hierfür vorgesehene Anmeldeformular verwendet werden. Es ist im Sekretariat erhältlich oder Sie können es von dieser Seite herunterladen. Der Link steht am Ende dieser Seite.
- Sie können sich auf folgende Weise anmelden:
- Schriftlich per Post an die Adresse:
Eduard-Spranger-Schule Freudenstadt
Eugen-Nägele-Straße 40
72250 Freudenstadt - Per Fax an die Nummer:
07441/920-2299 - Persönlich:
Im Sekretariat der Eduard-Spranger-Schule. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und jeweils
Montag bis Donnerstag nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen:
Anmeldeformular KBS, Kaufmännische Berufsschule (nicht barrierefrei) (DOCX, 130,84 kB)