Bitte beachten Sie, dass ab Montag, 19.10.2020 eine Veränderung der Corona-Verordnung Schule in Kraft tritt:
– Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (nicht: Gesichtsschild) ist ab sofort auch in den Unterrichtsräumen Pflicht. Sollten Sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, so müssen Sie uns dies mit einem Attest Ihres Arztes nachweisen.
– Die Maskenpflicht gilt selbstverständlich nicht bei der Nahrungsaufnahme.
– Ebenfalls gibt es eine Ausnahme von der Maskenpflicht für die Pausenzeiten. Solange sich Personen außerhalb der Gebäude aufhalten und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können sie die Maske absetzen.
– Unter dieser Maßgabe des Einhaltens des Mindestabstands ist auch das Rauchen in den ausgewiesenen Raucherecken wieder erlaubt.
– Im Sportunterricht sind alle Betätigungen ausgeschlossen, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist.